Barrierefreiheit von WebseitenDie Trennung von Inhalt und Layout ist eine wichtige Voraussetzung für die Barrierefreiheit von Webseiten. Dabei werden alle Layoutvorgaben, wie Schriftart, Größe, Farbe, Positionen und Abstände durch eine oder mehrere so genannte Style-Sheet- bzw. CSS-Dateien festgelegt. Wir unterstützen Sie gern bei der konsequenten Umsetzung dieses Ziels und bei der CSS-Programmierung. Im HTML-Code befinden sich nur die Inhalte einer Webseite. Sofern diese Seite fehlerfrei strukturiert ist, kann sie auch ohne CSS ausgegeben werden. So nehmen bspw. Suchmaschinen eine Webseite wahr. Rechtliche GrundlagenDie deutsche Gesetzgebung bildet die rechtliche Grundlage für weitere Gesetze zur Barrierefreiheit. Im Artikel 3 Absatz 3 wurde bereits im Juni 1996 festgelegt, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Behindertengleichstellungsgesetze gibt es in folgenden Bundesländern: Darüber hinaus gibt es noch die Barrierefreie Informationstechnologie-Verordnung. Diese bundesweite Richtlinie fixiert die technischen Anforderungen für einen barrierefreien Zugang. Bereits im Dezember 2000 wurde eine EU-Richtlinie zur Gleichbehandlung behinderter und nicht behinderter Menschen erlassen. Weitere Richtlinien sind:
Siehe Barrierefreie Gestaltung und CSS-Programmierung. Anforderungen zur Beurteilung der BarrierefreiheitUm den Barrierefreiheitsgrad einer Webseite oder einer Homepage zu beurteilen, bedarf es der Betrachtung vieler Details und Merkmale.
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