Barrierefreiheit

Barrierefreiheit von Webseiten

Die Trennung von Inhalt und Layout ist eine wichtige Voraussetzung für die Barrierefreiheit von Webseiten. Dabei werden alle Layoutvorgaben, wie Schriftart, Größe, Farbe, Positionen und Abstände durch eine oder mehrere so genannte Style-Sheet- bzw. CSS-Dateien festgelegt. Wir unterstützen Sie gern bei der konsequenten Umsetzung dieses Ziels und bei der CSS-Programmierung.

Im HTML-Code befinden sich nur die Inhalte einer Webseite. Sofern diese Seite fehlerfrei strukturiert ist, kann sie auch ohne CSS ausgegeben werden. So nehmen bspw. Suchmaschinen eine Webseite wahr.

Rechtliche Grundlagen

Die deutsche Gesetzgebung bildet die rechtliche Grundlage für weitere Gesetze zur Barrierefreiheit. Im Artikel 3 Absatz 3 wurde bereits im Juni 1996 festgelegt, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf.

Das Behindertengleichstellungsgesetz gibt konkrete Angaben zum Artikel 3 des Grundgesetzes, auch um den technischen Entwicklungen seit der Änderung des Grundgesetztes seit 1996 Rechnung zu tragen. In diesem Gesetz schafft der Gesetzgeber die rechtliche Grundlage für eine barrierefreie Gestaltung von Internetportalen öffentlicher Institutionen und Einrichtungen.

Behindertengleichstellungsgesetze gibt es in folgenden Bundesländern:

Anforderungen zur Beurteilung der Barrierefreiheit

Um den Barrierefreiheitsgrad einer Webseite oder einer Homepage zu beurteilen, bedarf es der Betrachtung vieler Details und Merkmale.

Kriterienkatolog des BIENE-Awards 2008

Typo3-Beratung, Typo3-Betreuung

Darüber hinaus gibt es noch die Barrierefreie Informationstechnologie-Verordnung. Diese bundesweite Richtlinie fixiert die technischen Anforderungen für einen barrierefreien Zugang.

Bereits im Dezember 2000 wurde eine EU-Richtlinie zur Gleichbehandlung behinderter und nicht behinderter Menschen erlassen.

Weitere Richtlinien sind:

Siehe Barrierefreie Gestaltung und CSS-Programmierung.