Homepagecheck-Kriterien

Kriterien für unseren Homepagecheck

Folgende Kriterien überprüfen wir bei einem Homepagecheck Ihres Netzauftritts.

Validitäten

  • Valider HTML-Code gemäß W3C-Validator
  • Valider CSS-Code gemäß W3C-Validator
  • Domänadresse funktioniert mit und ohne WWW gleichermaßen

Ergonomie

  • Ergonomische Gestaltung und übersichtliche Nutzerführung
    • Metamenü mit Verweisen zu technischen Webseiten (z.B. Startseite, Impressum, AGB, Datenschutz, Kontakt, Kontaktformular, Ansprechpartner, Seitenverzeichnis)
    • Seitenverzeichnis, Seitenübersicht oder Inhaltsverzeichnis statt Sitemap
    • Impressum statt Wir über uns und ist von jeder Seite aus erreichbar
    • Startseite statt Home und ist z.B. im Metamenü und im Hauptmenü enthalten, Firmenlogo zeigt auf Startseite
    • Homepages mit mindestens drei Menüebenen haben ein Brotkrumenmenü.
    • Aktive Menüpunkte sind kenntlich dargestellt.
  • Barrierefreiheit
    • Ausreichender Kontrast
    • Barrierefreie Menüdarstellung
    • Keine JavaScript-Menüs, keine Flashmenüs
    • Keine verschenkte Startseite
    • Mehr- oder Weiter-Links sind aussagekräftig, d.h. nicht Mehr... oder [Weiter]
  • Pflichtangaben in Formularen
    • Klar gekennzeichnet, entweder durch Fettschrift oder per Stern (*)
    • Mindestlängen, z.B. bei Passwörtern, werden vor der Eingabe bekanntgegeben!
    • Nur logisch notwendige Pflichtangaben, z.B. ist bei einer Newsletter-Anmeldung nur die E-Mail-Adresse eine Pflichtangabe. Es existiert diesbezüglich auch ein Gerichtsurteil.
    • Mindestens ein Freitextfeld vorhanden
    • Mehrseitige Formulare bzw. Bestellschritte geben Auskunft über die Anzahl und Inhalt der Schritte (kann entfallen bei einseitigen Formularen)
    • Kontaktformulare verwenden keine Captchas oder andere Eingabehürden
    • Kontaktformularanfragen senden Kopie an Absender
  • Leichte Sprache
    • Beachtung von Groß-/Kleinschreibung und Interpunktion
    • Erklärung von Fachbegriffen
    • Verzicht auf Anglizismen, wenn es deutsche Entsprechungen gibt
    • Korrektes Deutsch

Auskunftspflichten und Datenschutz

  • Pflichtangaben im Impressum gemäß TMG (bundesdeutsches Telemediengesetz)
    • Firma, Name inkl. akademischen Titel, Post- und physische Adresse
    • Geschäftsführer inkl. Ladungsadresse
    • Sofern abweichend Kontaktmöglichkeit des technisch-verantwortlichen Webseitenbetreibers (Webmasters)
    • USt.-ID bei gewerblichen Homepages, Kammerzugehörigkeiten und Verweise auf entsprechende Vorschriften
    • Telefon, E-Mail; ggf. Fax, Messenger und Handy
  • Art der Homepage
    • Gewerbliche Homepage
    • Private Homepage
    • Webvisitenkarte
    • Homepage mit medizinischen Angaben und Klassifizierung gemäß HON-Code
      • Arzt-Homepage oder Apotheken-Homepage
      • Patienten-Homepage
      • Homepage eines Pharmaunternehmens
  • Datenschutz-Erklärung gibt Auskunft, wenn persönliche bzw. Verbindungsdaten gespeichert, z.B. via Besucherzähler, GoogleAnalytics
    • Sofern ein Infomailversand (Newsletter) angeboten wird, ist nur die E-Mail-Adresse Pflichtangabe. Name und Adresse dürfen nur freiwillig abgefragt werden. In diesem Fall sind an Ort und Stelle die Speicherdauer und der Verwendungszweck dem Nutzer mitzuteilen.